Beschluss-Sammlung

der
Nonnenstieg-Bürgerinitiative

Auf dieser Seite werden die auf den Arbeitstreffen gefassten inhaltlichen Beschlüsse der Nonnenstieg-Bürgerinitiative dokumentiert. Grundlage hierfür sind die Protokolle der Arbeitstreffen.

Beschlüsse vom 14. Februar 2013 (4. Arbeitstreffen)

Architekturentwurf "Untertrifaller"
Der Bebauungsvorschlag des Architekturbüros Dietrich/Untertrifaller soll nicht realisiert werden, ausdrücklich auch nicht in abgeänderter Form.

Beschlüsse vom 26. März 2013 (7. Arbeitstreffen)

Protokolle
Die Protokolle der Sitzungen sollen generell nicht für die Öffentlichkeit verfügbar ins Netz gestellt werden.
Die Protokolle sollen per E-mail an die Mitglieder der BI verschickt werden.

Sprecherin
Als Sprecherin der Bürgerinitative fungiert nach wie vor Frau Gregorius.

Name der Bürgerinitiative
Der Name der Bürgerinitiative soll ab dem 26.3.2013 Nonnenstieg-Bürgerinitiative lauten.

Mitgliederdefinition
Diejenigen Personen sind stimmberechtigte Mitglieder der Bürgerinitiative, die bei der Sprecherin ihre e-mail-Adresse hinterlassen und ankreuzen, dass sie sich als Mitglied der Bürgerinitiative fühlen.

"Hundertwasserhaus"
Die Bürgerinitiative Pro Nonnenstieg distanziert sich nicht prinzipiell von dem Bebauungsentwurf von Herrn Welter-Schultes (Projektvorschlag Hundertwasserhaus). Es besteht weiterer Beratungsbedarf seitens der Bürgerinitiative, auch über andere Modelle.

Beschlüsse vom 4. April 2013 (8. Arbeitstreffen)

Neue Internet-Seite
Die Internet-Seite www.nonnenstieg-buergerinitiative.de soll ab 5. April 2013 für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Logo
Das von Frau Schaefer entworfene Logo (Version mit hellbauem Hintergrund) soll das Logo der Bürgerinitiative sein.

Beschlüsse vom 25. April 2013 (9. Arbeitstreffen)

Satzungsänderung zur Geschäftsordnung
Die Protokollführung wird ebenfalls mehrheitlich gewählt, falls sich mehr als eine Person dafür bewirbt.
Das Protokoll der Versammlung muss auf einer der folgenden Versammlungen mehrheitlich genehmigt werden, nachdem es vorher als Entwurf an alle Mitglieder verschickt wurde. Nach der Genehmigung wird es per e-mail an alle Mitglieder verschickt.
Entwurf und endgültige Fassung des Protokolls müssen per e-mail vertraulich an alle Mitglieder in vollständiger Form zugeschickt werden. Es ist nicht zulässig, einzelne Tagesordnungspunkte oder Passagen herauszuschneiden.
Änderungsvorschläge zu Protokollentwürfen müssen, wenn sie nicht von der beantragenden Person selbst in der Versammlung formuliert oder schriftlich vorgelegt werden, in elektronischer Form vorliegen.
Anwaltliche Schreiben werden als Protokolländerungsanträge grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Rückholanträge zur Änderung eines bereits genehmigten Protokolls bedürfen einer Zwei- Drittel-Mehrheit.

Webmaster
Als Webmaster fungiert ab 25.4.2013 Herr Welter-Schultes. Er betreut die inhaltliche Gestaltung der Homepage.

Beschlüsse vom 14. Mai 2013 (10. Arbeitstreffen)

Geschossflächenzahlen
Die Verwaltung soll darum gebeten werden, möglichst detailliert darzulegen, wie die GFZ's der verschiedenen Gebiete zustandegekommen sind.

Kartierung Fledermäuse und Avifauna
Die Verwaltung soll gefragt werden, wo die "Kartierung Fledermäuse und Avifauna" zugänglich ist.

Ortsbegehung
Die Verwaltung soll um einen Ortstermin gebeten werden (evtl. zusammen mit der beauftragten Firma), zur Besichtigung des Grundstücks, um Detailfragen zu Bäumen auf der von der Verwaltung benutzten Karte zu klären.

Baufeldbegrenzung
Der in der kartierten Darstellung von Herrn Welter-Schultes vorgeschlagenen Eingrenzung des Baufelds wird zugestimmt.

Zu schützender Baumbestand
Auch der Kiefernbestand im Nordbereich des Grundstücks soll als schützenswerter Baumbestand betrachtet werden.

Testentwürfe
Es sollen unabhängige Testentwürfe für eine Bebauung erstellt werden, nicht nur von einem externen Planungsbüro.

Beschluss-Sammlung
Es soll eine Beschluss-Sammlung (der bislang von der BI gefassten Beschlüsse, mit Daten) erstellt und im Internet zugänglich gemacht werden. (Das ist diese Internet-Seite).

Beschlüsse vom 30. Mai 2013 (11. Arbeitstreffen)

Baufeldabstimmung
Es soll eine Umfrage über die Homepage als Meinungsbild erstellt werden, in welchem Gebiet nach Meinung der BI-Mitglieder welche Gebäudehöhen akzeptabel seien. Für jedes Teilfeld soll die Ideal- und die Maximalvorstellung erfasst werden.

Windkanaleffekte
Es soll kontrolliert werden, ob Windkanal-Effekte auftreten können und wie sich diese auswirken.

Beschlüsse vom 17. Juni 2013 (12. Arbeitstreffen)

Ergebnis der Baufeldabstimmung
Die Bürgerinitiative hat eine Abstimmung über die Höhe der Bebauung durchgeführt, welche im Detail erkennen lässt, in welcher Region im Baufeld welche Gebäudehöhen ideal wären und wo die maximalen Schmerzgrenzen liegen. Deutlich ist zu erkennen, dass unmittelbar an der Straße die Bebauung nicht höher als 1-2 Stockwerke sein sollte, im Inneren des Hauptbaufelds wurden dagegen 3-4 Stockwerke als erträglich ermittelt.

Testentwürfe der Bürgerinitiative
Der Testentwurf von Frau Steinhauer (in modifizierter Form) sowie beide Testentwürfe von Herrn Welter-Schultes (GFZ 0,84 und 0,95) sollen beim Bauamt eingereicht werden.

Beschlüsse vom 04. Juli 2013 (13. Arbeitstreffen)

Externe Anträge zu Arbeitstreffen der Bürgerinitiative
Anträge, die von Mitgliedern der Nonnenstieg-Bürgerinitiative eingereicht werden, die bei einem Treffen nicht persönlich anwesend sein können, sollen zunächst an den Webmaster gehen, damit dieser vorher eventuell schon Fragen klären kann. Anträge, die nicht von einer Person auf dem Treffen erläutert werden können, werden als ergänzende und bereichernde Diskussionsbeiträge beim BI-Treffen genutzt, jedoch nicht zur Abstimmung angenommen (es sei denn, eine andere anwesende Person übernimmt die Erläuterung).

Schutz der Waldfläche
Nur der nicht durch den Wald bedeckte Teil des Grundstücks (der Wald entspricht 9930 qm, 45 % der Grundstücksfläche) soll zur Bebauung im Bebauungsplan freigegeben werden.

Grundstückspreis durch den Liquidator entsprechend zu reduzieren
Entsprechend müsste der Kaufpreis um den nicht zu bebauenden Anteil des Grundstücks reduziert werden. (Damit kämen wir dem Investor entgegen.)

Waldfläche aus der GFZ-Berechnung herauszunehmen
Die GFZ müsste angepasst werden, d. h. die bisher vorgesehene Anzahl von Wohneinheiten dürfte nicht auf dem dann verbleibenden kleineren Grundstücksanteil konzentriert werden.

Baufeldbegrenzung an der Mauer
Das Baufeld soll entsprechend der Begrenzung durch die Mauer [welche nordöstlich und südöstlich der IWF-Gebäude verläuft] im Bebauungsplan definiert werden, die den Hang zum Habichtsweg und den Hang zu den höher gelegenen ehemaligen Direktorenvillen abstützt. Dadurch wäre auch relativ gut sichergestellt, dass die dort stehenden Bäume nicht durch Baufahrzeuge beschädigt werden.

Hauptthemen für den vom Bauamt anvisierten Workshop am 19.8.2013
1. Beachtung des Naturschutzes, Erhaltung des Baumbestandes bzw. der Waldfäche.
2. Einflussnahme auf die architektonische Gestaltung (keine einförmige, klotzartige Bebauung, sondern Berücksichtigung ästhetischer Gestaltungsmerkmale)

Beschlüsse vom 17. Juli 2013 (14. Arbeitstreffen)

Speicherung der Protokolle der Arbeitstreffen
Die Protokolle sollen in ihrer endgültigen Version von der Sprecherin und dem Webmaster auf externen Datenträgern gespeichert werden.

Höhe der Bebauung
Die Höhe soll maximal 12,50 m betragen, die detaillierte Höhe der Gebäude soll sich an der abgestimmten Karte nach der Lage im Baufeld orientieren.

Kein konventioneller Baustil
Es wird ein kreativer Ansatz befürwortet, innovativ soll etwas anderes ungesetzt werden als der übliche konventionelle Baustil.

Verkehrsleitlinien
Als Prinzipien sollten zur Lösung der Verkehrsproblematik Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und eine Geschwindigkeitsbegrenzung erwogen werden.
Das von der Verkehrs-AG ausgearbeitete Papier entspricht den Positionen der Bürgerinitiative, drei strittige Details sollen jedoch herausgenommen werden.
Diese Leitlinien sehen vor (die Liste ist nicht nach Prioritäten sortiert, jeder Punkt ist individuell):

  1. Temporeduzierung auf 30 km/h am Nonnenstieg
  2. Veränderungen an der Ampelkreuzung Nonnenstieg/Düsterer-Eichenweg:
    - Position bergab Nonnenstieg: Freigabe eines kurzen Bürgersteigabschnitts für den Radverkehr zwischen Am Kreuze (Süd) und der Kreuzung Düstere-Eichen-Weg
    - Dazu Absenkung der entsprechenden Bordsteinkanten auf Null-Niveau
    - Position bergauf Nikolausberger Weg: Weiterführung des Radweges bis zur Fußgängerampel (damit Radfahrer schon während der Rotphase den steilen Berg bewältigen können und bei Grün nachher nicht den Autos in die Quere kommen)
    - Ampelphasenschaltung: bergauf und bergab führende Spuren könnten dann gleichzeitig Grün erhalten.
  3. Veränderungen an der Kreuzung Nonnenstieg/Stauffenbergring/Ludwig-Beck-Straße:
    - Änderung der Vorfahrtsregelung: der Verkehr, der vom Stauffenbergring in den Nonnenstieg bergab fährt, soll Vorfahrt haben (das wäre sinnvoll wegen der hohen Geschwindigkeit, mit dem bergab fahrende Fahrräder diese Straße herunterfahren - der Bremsweg ist deutlich länger als beim Verkehr, der geradeaus den weniger steilen Nonnenstieg hinunterfährt)
    - Erhöhung der Attraktivität dieses unnötig stark versiegelten Kreuzungsbereichs durch mehr Grünflächen
  4. Radwegführung bergab: Einzeichnung einer bergab führenden Radwegspur auf der Straße Nonnenstieg, wobei diese Radspur relativ weit in der Fahrbahnmitte geführt werden soll, der Abstand zu parkenden Autos muss 1,50 m betragen (damit Fahrräder nicht gezwungen werden, lebensgefährlich nahe an parkenden Autos vorbeizufahren).
    - Änderung der bergab führenden Fahrradspur im oberen Bereich des Kreuzbergrings nach derselben Maßgabe: Entfernung der aktuellen gefährlichen Radwegführung und Einzeichnung einer Markierung auf der Straße, mindestens 1,50 m weit an parkenden Autos vorbei
  5. Nonnenstieg bergauf: Installation eines Fahrradlifts (Trondheimer Modell) am Nonnenstieg von hinter der Einmündung Ewaldstraße bis zum IWF-Gelände und eventuell weiter
  6. Falls kein Fahrradlift installiert wird: Führung eines gemeinsamen Fuß/Radweges in Höhe des IWF-Geländes, relativ weit von der Straße entfernt, mit hochwertiger Grünbepflanzung (Bäume) zwischen Straße und Fuß/Radweg. Der Fuß/Radweg sollte dann auf dem Grundstück selbst liegen. Radfahrer, die bergauf fahren, sollten möglichst weit von den bergauf besonders schädlichen Abgasen getrennt werden. Bei einem Fahrradlift wäre die Lunge weniger belastet. Eine gemeinsame Fuß/Radweg-Führung ist deswegen unproblematisch, weil Fahrräder bergauf sehr langsam sind.
  7. Steigerung der Attraktivität des Busverkehrs (nach Bedarfsermittlung im Stadtviertel, schnellere Fahrzeit zum Bahnhof)
  8. Änderung der Verkehrsfluss-Leitung durch Hinweisschilder nach Nikolausberg von der Innenstadt aus: nicht mehr über den Nonnenstieg, sondern über die neugebaute B 27.


Beschlüsse vom 29. August 2013 (15. Arbeitstreffen)

Kleingärten
Wir sind dafür, dass die Kleingärten Am Rohns erhalten werden. Die Ende 2012 getroffene Enscheidung der Stadt, die Kleingärten nicht anzutasten, war unserer Ansicht nach richtig. Diese und andere Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil Göttinger Lebensqualität, sie sollten auf keinen Fall verloren gehen. Wir sind mit den Kleingärtern solidarisch!

Offene Briefe an die Mitglieder der Bürgerinitiative
Die Sprecherin kann verlangen, Offene Briefe an alle Mitglieder nur nach persönlicher Rücksprache mit dem Autoren/der Autorin des Briefes zu verschicken.

Beschlüsse vom 18. Februar 2014 (21. Arbeitstreffen)

Pressereferent
Frau Gregorius behält die Aufgabe der Sprecherin und wird in dieser Funktion weiterhin mit von ihr autorisierten inhaltlichen Aussagen zitiert. Sie nimmt offiziell im Namen der BI Stellung zu Sachfragen und vertritt die BI nach außen.
Herr Welter-Schultes formuliert als Pressereferent Pressemitteilungen und spricht diese bezüglich der inhaltlichen Positionen mit der Sprecherin ab. Die Entscheidung, ob und wann diese Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit gegeben werden, trifft Herr Welter-Schultes und informiert Frau Gregorius darüber umfassend und zeitnah.
Frau Gregorius kann Pressemitteilungen auch selber verfassen und ebenfalls eigenverantwortlich an die Presse geben. Auch in diesen Fällen erfolgt wie bisher eine Absprache. Urlaubsregelungen können von diesem Prozedere abweichen.


Foto: Malin Przygodda


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Verantwortliche Person (§ 55 RStV): Francisco Welter-Schultes, Am Pfingstanger 53, 37075 Göttingen