Forderungen der Nonnenstieg-Bürgerinitiative

- Baumschutz -

Zum Thema Baumschutz (Schutz der Grünstrukturen) hat die Nonnenstieg-Bürgerinitiative bereits am 14.5.2013 detallierte Beschlüsse gefasst und ihre Forderungen ziemlich konkret formuliert. Das war notwendig, weil dieser Themenbereich bereits für die Testentwürfe eine Rolle spielte.
Zusammen mit dem Themenkomplex "Ästhetik der Architektur" haben wir im Mai 2013 den Schutz der Grünstrukturen als den Bereich ermittelt, der für uns die höchste Priorität hat.
Bis Juni 2013 haben wir von "Baumschutz" gesprochen und die Kartierung und den Schutz vieler einzelner Bäume gefordert. Bei einer Ortsbegehung am 18.6.2013 wurden wir darüber aufgeklärt, dass die mit Bäumen bestandene Fläche, um die es hier geht, in der Verwaltungssprache als Wald bezeichnet werde, und daher der Begriff "Waldschutz" im Prinzip angemessener sei.


Was sind satzungsgeschützte Bäume?

Baumschutzsatzung der Stadt Göttingen (PDF-Datei mit dem vollständigen Text der Satzung):
• Nach Baumschutzsatzung geschützt sind alle Laubbäume, Walnussbäume und Esskastanien ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.
• Unabhängig vom Stammumfang fallen folgende Bäume nicht unter den Schutz der Satzung: Pappeln, Weiden und Obstbäume sowie alle Nadelbäume, wenn sie nicht über einen Bebauungsplan oder der Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützt sind.


Geschützt sind nach §3 (1) b der Satzung außerdem:
• "Alle Bäume, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind."

Dies bedeutet im Klartext: Auch Weiden, Nadelbäume und kleinere Bäume können in einem Bebauungsplan ausdrücklich geschützt werden.

Was bedeutet WXH?

Das auf dem IWF-Gelände gewachsene Waldgebiet (etwas unter 10.000 qm) wurde vom Planungsbüro Daber & Kriege (Bovenden) Anfang 2012 als "WXH" kartiert (diese Biotopkarte nutzte die Verwaltung als Beschlussvorlage im Bauausschuss am 23.5.2013).

WXH ist im Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (Drachenfels 2011: Seite 87) die Abkürzung für den Biotoptyp 1.21.1 "Laubforst aus einheimischen Arten":

Dominanz von Arten, die in Niedersachsen autochthone Vorkommen haben. Weitere Unterteilung nach Hauptbaumarten, z.B. Erlenforst, Ahornforst, Eichenforst.
Dazu gehören folgende Fälle:
• Bestände aus Baumarten, die am jeweiligen Standort nicht standortgemäß sind (z.B. Erlenforst auf Standort eines feuchten Eichen-Hainbuchenwaldes).
• Bestände aus Baumarten, die in der jeweils natürlichen Waldgesellschaft nur Nebenbaumarten wären, sofern es sich um strukturarme Forste bzw. Bestände aus Pflanzung handelt.
• Forste auf stark gestörten Standorten (z.B. Aufforstung auf entwässertem Niedermoor oder auf Rabatten).
• Mischwälder aus standortgemäßen Laubbaumarten mit Fremdholzanteilen von 30–50 % in der Baumschicht bzw. mit Unterwuchs aus nicht standortgemäßen Arten (z.B. Eichenforst mit Unterwuchs aus Fichte). Ggf. mit Nebencode des Waldtyps von 1.1 bis 1.20., der ohne die standortfremden Beimischungen zutreffen würde.

WXH ist ein Untertyp des Biotoptyps "Sonstiger Laubforst (WX)", welcher folgendermaßen definiert ist:

Definition: Gepflanzte bzw. durch forstliche Bewirtschaftung bedingte, meist strukturarme Laubholz- und Mischbestände (mindestens 50 % Laubholzanteil), die deutlich von der jeweiligen potenziellen natürlichen Vegetation abweichen und nicht den Waldtypen 1.1 bis 1.20 zugeordnet werden können; vielfach auf gestörten Standorten; auch unmittelbar aus Erstaufforstung hervorgegangene Bestände.

Außerdem ist noch ein Absatz im Kartierschlüssel hinzugefügt:
Beste Kartierungszeit: Fast ganzjährig erfassbar. Laubforste aus einheimischen Arten sollten jedoch zwischen Mai und August kartiert werden, um eine sichere Unterscheidung von anderen Waldtypen zu gewährleisten.

Unter den Waldtypen 1.1 bis 1.20 käme hier vor allem 1.20 in Frage:

Sonstiger Pionier- und Sukzessionswald (WP)

Definition: Durch Gehölzanflug entstandene, i.d.R. nicht forstlich genutzte Baumbestände auf zuvor waldfreien Standorten oder auf zuvor bewaldeten Kahlflächen, die nicht den Waldtypen 1.1 bis 1.19 bzw. 3.10 und 3.12 zugeordnet werden können. Zwischenstadium der Wiederbewaldung durch Sukzession aus leicht anfliegenden und keimenden Lichtbaumarten. Seltener auch Dauerstadien der Waldentwicklung.

Erläuterung "Lichtbaumarten" (Erlbeck 1998, zitiert in Wikipedia, 07.2013): Zu den Lichtbaumgehölzen gehören die Arten der Eichen, Erlen, Eschen, Lärchen, Pappeln, Kiefern, Weiden und Birken.

Auch beim Biotoptyp WP steht:
Die Bestände sollten jedoch in der Vegetationsperiode kartiert werden, um eine sichere Unterscheidung von anderen Waldtypen zu gewährleisten.

Und schließlich findet sich auf Seite 86 noch eine Anleitung, wie in Zweifelsfällen vorzugehen ist:
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Entstehung des Waldbestandes, sollen strukturreiche, offensichtlich seit langem forstlich ungenutzte Bestände bei 1.20, strukturarme bzw. forstlich genutzte Bestände bei 1.21 oder 1.22 eingeordnet werden.

Wir haben den Eindruck, die meisten Bäume im kompakten Waldgebiet haben sich selbst versamt, sind also eher durch Gehölzanflug entstanden (wie in WP bezeichnet, Eichhörnchentätigkeit dürfte auch hierzu zählen) als durch Pflanzung oder forstliche Bewirtschaftung (wie in WX gefordert). Forstlich wurde das Areal nie genutzt. Der Wald ist im Lauf der letzten Jahrzehnte in einer Sukzession aus einer Pioniervegetation von selbst hochgewachsen.
Die Ursache lag darin, dass die Fläche auf dem IWF-Gelände schlicht nicht gebraucht wurde und ein ungestörtes Hochwachsen der Bäume keinen Schaden verursachte.
Als "strukturarm" lässt sich das Gebiet wahrscheinlich nicht bezeichnen, es gibt viele verschiedene Baumarten und dermaßen reichhaltig Unterholz, das es im Sommer nicht möglich ist, den Wald einfach zu durchqueren. Dies wurde bei der Ortsbegehung am 18.6.2013 von vornherein für aussichtslos gehalten und gar nicht erst versucht.
Zu den natürlich versamten Bäumen würden wir zählen: Birke (etwa 20 Bäume im kompakten Waldgebiet), Hainbuche (mindestens 20), Feldahorn (12), Bergahorn (11), Vogelkirsche (10), Esche (5), Spitzahorn (1) und Eberesche (1), wahrscheinlich auch Waldkiefer (5), Buche (etwa 15) und Eiche (etwa 10), viele davon durch Eichhörnchen versamt. Zusammen etwa 110 Bäume, wahrscheinlich noch viel mehr. Der Wald ist so dicht, dass man die einzelnen Bäume kaum erfassen kann.
Gepflanzt wurden hauptsächlich die Fremdgehölze, Eiben und andere Nadelbäume im Bereich der Direktorenvillen. Standortfremd sind sicherlich Metasequoia, Fichte und Lärche, wahrscheinlich auch die Waldkiefern, zusammen etwa 20 große Bäume. Eiben (1-2 Bäume) sind im Prinzip nicht unbedingt standortfremd. Angepflanzt wurden sie nicht wegen einer forstlichen Nutzung, sondern als Gartenzierpflanzen.
Sollte diese Einschätzung zutreffen, läge der Anteil standortfremder und angepflanzter Gehölze bei höchstens 20 %. Dann wäre die Fläche eher dem Biotoptyp WP zuzuordnen.

Auf dem Workshop am 19.8.2013 wurde erläutert, dass der Begriff "forstlich genutzt" in der Verwaltungssprache ganz anders verstanden wird als in der Umgangssprache, und auch für eine aus einer Gartenvegetation heraus entstandene Waldfläche verwendet wird. Das bedeutet, WXH sei die hier zutreffende Kartierung. Die ökologische Wertigkeit einer WX- und einer WP-Fläche sei jedoch gleich.


Position der Stadtverwaltung

Stadtverwaltung
Göttingen

Die Verwaltung arbeitet in ihrem Papier zu den Rahmenbedingungen (beschlossen im Bauausschuss am 23.5.2013) mit dem Begriff "Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen". Von diesen sollen "möglichst viele" erhalten werden.
Auf der Bauausschuss-Sitzung am 23.5.2013 wurde dabei von Herrn Lepper klargestellt, dass solche Bäume nicht kartiert wurden, die zwar unter die Satzung fallen, aber eine "geringe Lebenserwartung haben".

Die Karte nebenan zeigt eine Bearbeitung der Anlage 2 vom 23.5.2013, die an einigen Stellen Ungenauigkeiten aufwies (angezeigt durch die Fragezeichen; teils stimmte die Karte nicht mit den Satellitenaufnahmen überein). Die Flächen, die als schützenswerte Flächen erhalten werden sollten, sind grün umrahmt (in der Originalkarte rot schraffiert).

Auf dem Workshop am 19.8.2013 stellte Herr Dienberg klar, es handele sich nicht um ein planungsrechtlich als Wald gewidmetes Gebiet. Eine solche Widmung sei auch nicht vorgesehen. Die als rot schraffiert eingetragenen Gebiete sollten geschützt werden, die anderen können überbaut werden.


Biotopkarte der Verwaltung, ausgearbeitet von Daber & Kriege (Bovenden), Anlage zum Beschluss im Bauausschuss am 23.5.2013, farbliche Bearbeitung von uns. Die Karte wurde auf dem Workshop am 19.8.2913 in einer aktualisierten Version präsentiert, welche von der Stadt freundlicherweise bezahlt worden war und in der unsere Änderungswünsche übernommen wurden.

In den Testentwürfen des von der Stadt beauftragten Planungsbüros Bankert/Linker/Hupfeld (Kassel) (24.6.2013) wurden die Grenzen der hier grün umrahmten "schützenswerten Flächen" nicht streng eingehalten, eine teilweise Überbauung (also Zerstörung) dieser Flächen wurde stattdessen vorgeschlagen (die Häuser gingen teilweise mehrere Meter in das eigentlich geschützte Gebiet rein, man muss dabei jedoch bedenken, dass in der Bauphase noch deutlich mehr Wald drumherum zerstört werden würde).

Nach der Bebauungsplan-Vorlage der Verwaltung vom 7.11.2013, die danach mehrfach 4 Wochen lang öffentlich ausgelegt wurde, können 56 % der satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Der Plan ist so konzipiert, dass diese in der Praxis auch gefällt werden müssen.
Die Forderung der Anwohner, dass die Bäume auf dem Grundstück wenigstens ordentlich kartiert werden, wurde trotz eines diesbezüglichen Versprechens vom Juni 2013 nicht erfüllt.


Position der Nonnenstieg-Bürgerinitiative

Nonnenstieg-
Bürgerinitiative

Nicht überbaut werden sollen alle Gebiete, die von der IWF-Bebauung nicht überbaut sind. Nachdrücklich fordern wir einen wirklichen Erhalt der bestehenden Grünstrukturen.
Darunter fallen nicht nur die nach der Göttinger Baumschutzsatzung geschützten Bäume, sondern auch die Waldbodenfläche, das Unterholz, die kleineren Bäume, die Weiden und Nadelbäume (vor allem die Kiefern im Nordbereich), kurz das gesamte Ökosystem.

Als Schlussfolgerung aus der Ortsbegehung zur Biotopkartierung am 18.6.2013 haben wir am 4.7.2013 einen Beschluss gefasst, dass das als "WXH" kartierte Waldgebiet (9930 qm nach unserer Messung) als solches im Bebauungsplan ausgewiesen und geschützt werden soll.
Innerhalb dieses Gebietes soll keine Bebauung zugelassen werden.

Das Hauptbaufeld wird nach Südosten und Nordosten durch eine hangstützende etwa 1,50 m hohe Mauer begrenzt, die als effektive Grenze des Waldgebiets sicherstellen würde, dass kein Bagger versehentlich in den Wald hineinfährt.

Auf dem Workshop am 19.8.2013 wurden wir von der Moderation gefragt, ob wir jeden einzelnen Baum geschützt sehen möchten, oder ob einzelne Bäume im Gebiet auch gefällt werden könnten. Wir antworteten, der Schutz der Fläche als nicht überbaubares Waldbiotop sei uns wichtig, neben dem Baumschutz auch der Schutz des Unterholzes. Einzelne Bäume, vor allem Fremdgehölze, könnten auch gefällt werden. Nicht zuletzt würden auch in unseren eigenen Testentwürfen kleine Randflächen des Waldgebiets zerstört, weil auch in unseren Bauplänen Bagger an Häuser herankommen müssten.
Wenn wir selbst dieses Grundstück kaufen und dort investieren und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bebauen würden, müssten wir auch Kompromisse eingehen.

Die Formulierung "möglichst viele" Bäume sollten geschützt werden, lehnen wir als unnötige und irreführende Augenwischerei ab. Es gilt generell die Regel, dass für einen Baum nur dann eine Fällgenehmigung erteilt wird, wenn es auch einen triftigen Grund dafür gibt. Wenn die Formulierung nicht dazu beiträgt, über diesen sowieso schon geregelten Schutz weitere Bäume vor der Motorsäge zu bewahren, dann hat sie nichts im Bebauungsplan zu suchen.

Positionen der Parteien im Stadtrat


SPD

Bauausschuss am 7.2.2013: Herr Klatt (SPD) spricht sich zwar dafür aus, die Kleingärten zu erhalten. Für das restliche Gebiet sollte der Planungsvorschlag "Untertrifaller" als Grundlage der Planung dienen.

Bauausschuss am 23.5.2013: Herr Arndt (SPD) findet den Vorschlag der Verwaltung akzeptabel ("damit kann man leben"). Das Verfahren solle nun zügig zum Abschluss kommen. Herr Henze (SPD) vertritt die Auffassung, es bringe wenig, Bäume auf einem Baugrundstück zu schützen, da diese im Zuge von Baumaßnahmen häufig versehentlich beschädigt würden und danach gefällt werden müssten.

Am 27.5.2013 spricht sich Herr Arndt in Namen der SPD-Fraktion unter der Rubrik SPD-Nachrichten: Was wird aus dem IWF-Gelände? dafür aus, dass die Kleingärten und der Habichtsweg als Grüne Lunge erhalten blieben, "ebenso der Baumbestand entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Göttingen".

Bauausschuss 07.11.2013: Im vorgeschlagenen Bebauungsplan, dem die SPD zustimmt, dürfen 56 % der hohen Bäume gefällt werden. In der Untertrifaller-Planung waren dies 57 % gewesen. Die Häuser dürfen zwar höher sein (bis zu 7 Stockwerke), dafür müssen sie aufgrund der Verschattungsproblematik weiter auseinanderstehen. Daher wird in beiden Vorschlägen ein fast identisches Maß an Naturzerstörung erreicht.

Bauausschuss 05.12.2013: Die Gestaltungsvereinbarung, der die SPD zustimmt, enthält einen Passus, worin darauf hingewiesen wird, dass die Göttinger Baumschutzsatzung auch im Nonnenstieg gelte. Der Hinweis der Nonnenstieg-Bürgerinitiative, dass nach wie vor keine korrekte Kartierung der Bäume vorliege und sich ohne eine Kartierung die Bäume nicht schützen lassen, wird ignoriert. Herr Henze (SPD) bittet darum, die Resultate der Stadtpolitik nicht an ihren öffentlich wahrnehmbaren Ergebnissen festzumachen.


Grüne

Bauausschuss am 7.2.2013: Herr Holefleisch (Grüne) fordert einen Neustart der Planung, ein transparentes Verfahren und die Erstellung von Testentwürfen.

Am 4.4.2013 bringt die Stadtratfraktion der Grünen ein Positionspapier "Unsere Ziele der Bauleitplanung Nonnenstieg" heraus. Zwei Punkte enthalten Aussagen bezüglich der Grünstrukturen:
Erhalt der aktuellen unter die baumschutzsatzungsrelevante Grösse fallenden Bäume.
• Ziel sollte sein, das Bauprogramm unter Erhalt des aktuellen durch Baumschutzsatzung erfassten Baumbestandes zu realisieren, was zur Bestimmung der überbaubaren und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (der Grundflächenzahl GRZ) sowie zur Stellung der baulichen Anlagen ausschlaggebend sein dürfte. Bestandteil des Konzeptes sollte eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung insbesondere für den nicht überbaubaren Bereich sein.


Bauausschuss am 18.4.2013: Herr Holefleisch (Grüne) betont, die Bürger könnten zwar ihre Vorstellungen vorbringen, sollten aber am Ende die Entscheidungen der Politik auch akzeptieren.

Bauausschuss am 23.5.2013: Herr Holefleisch (Grüne) spricht sich dafür aus, alle "satzungsgeschützten" Bäume zu erhalten und kritisiert die als interpretationsfähig bezeichnete Formulierung ("möglichst viele" Bäume) der Verwaltungsvorlage. Herr Holefleisch widerspricht ausdrücklich Herrn Arnolds (CDU) Vorschlag, die Bäume seien nicht sehr wertvoll und würden auch gefällt werden können. Er spricht sich noch einmal dafür aus, "alle Bäume" zu erhalten. Die Grünen stimmen der unveränderten Vorlage dennoch zu.
Der Wunsch der Nonnenstieg-Bürgerinitiative, eine Baufeldbegrenzung vorschlagen zu dürfen, wird nicht unterstützt, ebensowenig unser Wunsch nach einer Korrektur der zur Abstimmung stehenden Biotopkarte.
Abermals betont Herr Holefleisch, dass die Bürger die Entscheidungen der Politik am Ende akzeptieren sollten. Es wäre klug, wenn die Politik die in der anberaumten Bürgerversammlung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger ernst nehmen würde.
Die gesamte Grünen-Fraktion (insbesondere die nicht im Urlaub befindlichen Mitglieder im Bauausschuss und Umweltausschuss Horst Roth, Sabine Morgenroth, Margit Göbel und Katrin Reuter) setzt sich kurz danach bei der Stadtverwaltung jedoch dafür ein, dass die Verwaltung mit uns zusammen einen Ortstermin zur Prüfung der Biotopkartierung ansetzt und anschliessend auf eigene Kosten eine entsprechende Korrektur dieser Karte vornehmen lässt. Diese Korrektur wurde von der Verwaltung am 19.8.2013 auf dem Workshop vorgestellt und entsprach unseren Vorstellungen.
Erst zur Auslegung am 07.11.2013 stellte sich jedoch heraus, dass das Naturschutzfachliche Gutachten entgegen dem ausdrücklichen Versprechen vom 18.6.2013 nicht gleichermaßen aktualisiert wurde, sondern weiterhin die unvollständige und fehlerhafte Baumliste vom Januar 2012 enthielt.

Fraktionssitzung am 02.10.2013: Herr Holefleisch (Grüne) spricht sich noch einmal dafür aus, dass die Bäume geschützt werden sollten. Das Fällen von Bäumen könne nur als Ausnahme erfolgen.

Bauausschuss 07.11.2013: Im vorgeschlagenen Bebauungsplan, dem die Grünen zustimmen, dürfen 56 % der hohen Bäume gefällt werden. In der Untertrifaller-Planung waren dies 57 % gewesen. Die Häuser dürfen zwar höher sein (bis zu 7 Stockwerke), dafür müssen sie aufgrund der Verschattungsproblematik weiter auseinanderstehen. Daher wird in beiden Vorschlägen ein fast identisches Maß an Naturzerstörung erreicht.

Bauausschuss 05.12.2013: Die Gestaltungsvereinbarung, der die Grünen zustimmen, enthält einen Passus, worin darauf hingewiesen wird, dass die Göttinger Baumschutzsatzung auch im Nonnenstieg gelte. Der Hinweis der Nonnenstieg-Bürgerinitiative, dass nach wie vor keine korrekte Kartierung der Bäume vorliege und sich ohne eine Kartierung die Bäume nicht schützen lassen, wird ignoriert. Herr Holefleisch (Grüne) bittet um Verständnis und darum, die Ensthaftigkeit der Arbeit der politischen Mandatsträger nicht daran zu messen, wie viele der lokalen Wünsche umgesetzt würden. Die Mandatsträger hätten auch übergeordnete Interessen abzuwägen. Welche diese im konkreten Fall genau sind, wird nicht nachvollziehbar dargestellt.


CDU

Bauausschuss am 7.2.2013: Herr Güntzler (CDU) spricht sich dafür aus, die Kleingärten zu erhalten. Die Bebauung solle sich in die Umgebung einpassen.

Bauausschuss am 23.5.2013: Herr Arnold (CDU) kritisiert die Grünen dafür, dass diese sich für den Erhalt der Bäume einsetzen, und vertritt die Auffassung, dass es kein Problem sei, wenn "ein paar Bäumchen" gefällt würden, da an anderer Stelle dafür Ersatz gepflanzt werden könne. Er spricht sich dagegen aus, alle Bäume zu erhalten.

Workshop am 19.8.2013: Herr Arnold (CDU) bekräftigt seine Haltung vom 23.5.2013 und plädiert nun auch dafür, den Grüngürtel am Habichtsweg ganz wegzunehmen, also alle Bäume am Hang zu fällen (nach unserer Zählung etwa 80-90 Bäume) und den Habichtsweg in eine Allee zu verwandeln, dort also einige neue Alleebäume zu pflanzen. Bei Herrn Arnolds vorgeschlagener Vorgehensweise würden nach unserer Berechnung von den 155 Bäumen im aktuellen Waldgebiet etwa 10-20 Bäume erhalten bleiben.

Bauausschuss 07.11.2013: Im vorgeschlagenen Bebauungsplan, dem die CDU zustimmt, dürfen 56 % der hohen Bäume gefällt werden.


Die Linke

Bauausschuss am 23.5.2013: Herr Nier (Die Linke) stimmt den Bedenken der Grünen zu, die Bäume würden ungenügend geschützt. Es solle der Grundsatz gelten, alle Bäume seien zu schützen. Seiner Frage, wie die Grünen dazu stünden, dass etliche ihrer Forderungen nicht in der Verwaltungsvorlage aufgenommen worden seien, wird nicht beantwortet. Er beantragt eine Vertagung der Debatte (dieser Antrag wird von allen anderen abgelehnt) und enthält sich bei der Abstimmung über die Verwaltungsvorlage (alle anderen stimmen dafür).

Bauausschuss 07.11.2013: Im vorgeschlagenen Bebauungsplan dürfen 56 % der hohen Bäume gefällt werden. Die Linke stimmt gegen den Vorschlag.


Piratenpartei

Bauausschuss am 7.3.2013: Herr Rieth (Piratenpartei) setzt eine Änderung im Protokoll der Bauausschuss-Sitzung vom 7.2.2013 durch, durch die belegt werden kann, dass Herr Architekt Untertrifaller in seiner Vorstellung des Bauprojekts behauptet hatte, in dieser Bauplanung würden "alle" unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume erhalten. Dies stimmte unserer Analyse nach nicht mit den Tatsachen überein.
Die Piratenpartei ist im Bauausschuss nicht stimmberechtigt, hat aber Rederecht.

Auslegungsphase 16.12.2013-24.01.2014: Mehrere Mitglieder des Vorstandes der Piratenpartei und Oberbürgermeister-Kandidatin Katharina Simon regen in Eingaben an, die Formulierungen im Bebauungsplan so zu ändern, dass die sogenannte "Hundertwasserplanung" der Nonnenstieg-Bürgerinitiative nicht unrealisierbar wird. Darin wird ein städtebaulich attraktiver Entwurf vorgeschlagen, bei dem die bewaldeten Gebiete geschützt bleiben würden. Außerdem regen sie an, eine Eichhörnchenbrücke über den Nonnenstieg zu installieren und mehr Nistkästen für Mauersegler vorzuschreiben.

Im Oberbürgermeister-Wahlkampf im Mai 2014 wirbt die Kandidatin der Piratenpartei Katharina Simon im gesamten nördlichen Ostviertel mit einem Wahlplakat, auf dem die geplanten Gebäude auf dem IWF-Gelände abgebildet werden, versehen mit folgenden Forderungen: "Keine Stimme für Bausünden", "Bäume müssen bleiben", "Mitentscheidung beim Baustil" und "Wir haben ein Recht zu erfahren, was in den Verträgen steht".


FDP

Bauausschuss am 23.5.2013: Frau Oldenburg (FDP) fordert eine konkrete Baufeldbegrenzung und mahnt an, die Bedenken der Bürger sollten ernst genommen werden. Sie bemerkt außerdem, dass es schwer nachvollziehbar sei, warum die Gruppe der 8 als satzungsrelevant eingestuften Bäume an der südwestlichen Grundstücksgrenze (südwestlich des großen Walnussbaumes) nicht als geschützte Biotopfläche ausgewiesen wurde.

Bauausschuss 07.11.2013: Im vorgeschlagenen Bebauungsplan, dem die FDP zustimmt, dürfen 56 % der hohen Bäume gefällt werden.



Foto: Malin Przygodda


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