Kulturverbund Göttingen e.V. / Stadt und Planung e.V. / Nonnenstieg-Bürgerinitiative
11.12.14

Kritik am Hotel- und Sparkassenbauvorhaben Groner Landstraße 2-8

(...) Sinnvoll, lukrativ und zukunftsorientiert wäre die Eigennutzung oder Verpachtung durch die Stadt Göttingen. Auch ist höchst fragwürdig, dass vom Fachdienst ausgerechnet ein Genehmigungsverfahren nach §34 BauGB gewählt wurde. Die Wahl dieses Verfahrens bedeutet u.a. dass die Bürger nicht in die Planung mit einbezogen werden. Stattdessen tragen sie aber das finanzielle Risiko. Denn die Stadt muss so ein "vollständig erschlossenes Gelände" verkaufen. Wird also der Bau nach Abschluss eines Kaufvertrages gestoppt, verzögert oder beeinträchtigt, dann sind die Göttinger Bürger in vollem Umfang haftbar und schadensersatzpflichtig. - So riskant würde kein Privateigentümer handeln!
Gegen den vorliegenden Bebauungsentwurf spricht:
1) Der gigantische Hotel- und Bürokomplex passt sich überhaupt nicht, wie im § 34 BauGB gefordert, in die Umgebung ein; er verdeckt sogar ein denkmalgeschütztes Gebäude ("alte Zoologie") und würde dort am Stadteingang wie ein riesiger, erdrückender Fremdkörper wirken.
2) Die "alte Zoologie" wird demnächst zum Haus des Wissens umgestaltet. Hierauf freuen sich die Göttinger und erhoffen einen Gewinn für den Tourismus. Durch die nun geplante Bebauung wäre aber kaum Platz, um dieses zukünftige Museum zu erweitern. Denn die Planung für einen Museumsbetrieb in der Alten Zoologie umfasste nach Darstellung der Uni- Präsidentin nicht nur das Gebäude, sondern auch das Außengelände.
3) Der ZOB hat Erweiterungsbedarf. Der Hotel-Neubau würde dies behindern, zumal dann auch noch die Haltestelle für die Fernbusse an der Berliner Str. wegfiele und zusätzlich auf das Gebiet des ZOB verlegt werden soll. Obwohl die Stadt plante den Busfernverkehr weiter auszubauen.
4) Die geplante Sparkassenzentrale wird nur tagsüber genutzt. Dadurch ist zu befürchten, dass der Weg zwischen diesem Gebäudekomplex und der Groner Landstr. 10 außerhalb der Geschäftszeiten von Passanten ebenso gemieden werden wird, wie der Weg zwischen Groner Landstr. 9 und den Bahngleisen.
5) Die Verkehrsführung Groner Landstraße/Berliner Straße müsste erheblich verändert werden: a) Gefährdung der Radfahrer: Die nach gegenwärtiger Planung viel zu weit in den Verkehrsbereich hineinragende Hotelecke behindert die Sicht zu stark und gefährdet sich entgegenkommende Radfahrer. b) Fußweg und Radweg sind zu schmal geplant: Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern! c) neue Rechtsabbiegerspur benötigt, womöglich als zusätzliche dritte Spur auf der Groner Landstraße stadtauswärts, zum sicheren Einfädeln der Rechtsabbieger zur Zufahrt der geplanten Tiefgarage. d) Es handelt sich an beiden Flanken um Bundesstraßen. – Was, wenn das zuständige Bundesverkehrsministerium dort Änderungen fordert? e) Die Bevölkerung hat außerdem durch den jahrzehntelangen Gebrauch der Verkehrswege vor dem Tierärztlichen Institut ein Gewohnheitsrecht erworben. Ein neuer Eigentümer ist nicht berechtigt, diesen rechtlichen Zustand plötzlich einseitig aufzukündigen. Auch die Stadt kann das nicht einfach durch das Genehmigen eines Bauantrags tun, ohne ein geordnetes Planungsverfahren!
Es ist noch nicht zu spät, um diese Fehlplanung zu stoppen! 1. Zwar liegt bereits ein Ratsbeschluss zum Verkauf des Geländes vor, ein Kaufvertrag existiert aber noch nicht. Diesen gilt es im Interesse der Göttinger Bürger zu verhindern! (...).

 

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