Stadt Göttingen 28.1.14
Keine erneute Auslegung wegen IWF-Bebauungsplan

Eine erneute Auslegung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für das ehemalige Gelände des Instituts für den Wissenschaftlichen Film ist weder in der Sache noch rechtlich geboten. Mit dieser Feststellung hat Stadtbaurat Thomas Dienberg am Dienstag, 28. Januar 2014, auf den Vorwurf reagiert, zur öffentlichen Auslegung im Neuen Rathaus seien andere Unterlagen gekommen als dem Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke und dem Verwaltungsausschuss zu ihren Beratungen und Beschlüssen vorgelegen hätten. In einem Schreiben an die Ratsfraktionen und die CDU/FDP-Gruppe stellt der Stadtbaurat fest, die zugesagte Überprüfung der Auslegungsunterlagen sei inzwischen erfolgt. Das der Beratung im Bauausschuss zugrunde gelegte Auslegungsexemplar sei in nachgeordneten Teilbereichen redaktionell angepasst worden. Diese redaktionellen Änderungen seien auf Grundlage der Beratungen im Ausschuss am 7. November 2013 vorgenommen worden. Damit sei jedoch keine grundlegend materielle Veränderung der Unterlagen verbunden. So sei zum Beispiel der im Rahmen des Verkehrsgutachtens beigefügte veraltete Schaltplan für die Lichtsignalanlagen durch den aktuellen Plan ersetzt worden. Die öffentliche Kritik hatte die Ratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zum Anlass für eine Anfrage für die Sitzung des Bauausschusses am 6. Februar 2014 genommen. Dort werde, so Dienberg am Dienstag, im Einzelnen zu allen aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.

 

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