Stadt
Göttingen 28.1.14
Keine erneute Auslegung wegen IWF-Bebauungsplan
Eine erneute Auslegung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan
für das ehemalige Gelände des Instituts für den Wissenschaftlichen Film
ist weder in der Sache noch rechtlich geboten. Mit dieser Feststellung
hat Stadtbaurat Thomas Dienberg am Dienstag, 28. Januar 2014, auf den
Vorwurf reagiert, zur öffentlichen Auslegung im Neuen Rathaus seien andere
Unterlagen gekommen als dem Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
und dem Verwaltungsausschuss zu ihren Beratungen und Beschlüssen vorgelegen
hätten. In einem Schreiben an die Ratsfraktionen und die CDU/FDP-Gruppe
stellt der Stadtbaurat fest, die zugesagte Überprüfung der Auslegungsunterlagen
sei inzwischen erfolgt. Das der Beratung im Bauausschuss zugrunde gelegte
Auslegungsexemplar sei in nachgeordneten Teilbereichen redaktionell angepasst
worden. Diese redaktionellen Änderungen seien auf Grundlage der Beratungen
im Ausschuss am 7. November 2013 vorgenommen worden. Damit sei jedoch
keine grundlegend materielle Veränderung der Unterlagen verbunden. So
sei zum Beispiel der im Rahmen des Verkehrsgutachtens beigefügte veraltete
Schaltplan für die Lichtsignalanlagen durch den aktuellen Plan ersetzt
worden. Die öffentliche Kritik hatte die Ratsfraktion von Bündnis 90 /
Die Grünen zum Anlass für eine Anfrage für die Sitzung des Bauausschusses
am 6. Februar 2014 genommen. Dort werde, so Dienberg am Dienstag, im Einzelnen
zu allen aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.
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