Piratenpartei
26.1.14
IWF-Gelände:
Auslegungsbeschluß und Auslegungsphase nicht korrekt
“Die Stadt
Göttingen sollte sich nicht erpressbar machen!” Piraten reichen 13 Anregungen
zum Bebauungsplan-Entwurf für das IWF-Gelände bei der Stadt Göttingen
ein “Wir Piraten regen unter anderem eine Rechtsprüfung des ohne öffentliche
Ausschreibung ausgehandelten Optionskaufvertrages an, das der Liquidator
der IWF Wissen und Medien gGmbh mit dem Investor, der jetzt unter dem
Namen EBR-Immobilien fingiert, abgeschlossen hat”, so Katharina Simon,
Oberbürgermeisterkandidatin der Piraten. “Zudem wäre es an der Zeit, die
vertraglichen Grundlagen einschließlich des vereinbarten Kaufpreises offenzulegen,
da wir vermuten, dass der Liquidator dem Investor das Gelände für einen
geringeren Kaufpreis angeboten hat, als der Stadt Göttingen, so Simon
weiter. “Der Stadt kann praktisch diktiert werden, welche Rahmenbedingungen
sie im Bebauungsplan festzuschreiben hat”, ergänzt Dr. Francisco Welter-Schultes
für die Nonnenstieg-Bürgerinitiative. Niels-Arne Münch, Vorsitzender des
Kreisverbands Göttingen, verweist auf die fehlende Baumkartierung und
lehnt das Abholzen der Bäume, weitere Bodenversiegelung und eine deutliche
Zunahme des motorisierten Verkehrs ab, da sie in eklatantem Widerspruch
zum Klimakonzept der Stadt stehe. “Auch das Konzept der Nonnenstieg-Bürgerinitiative,
auf dem Gelände ein Hundertwasser-Haus zu errichten, zumal schon Kontakte
zum Architekten bestehen, wurde bisher nicht ausreichend berücksichtigt.”
“Es ist zu hoffen, dass diese Bürgerbeteiligung nicht wieder so eine Farce
wird wie beim Entschuldungshilfeprogramm”, kritisiert Landesvorstandsmitglied
Dr. Meinhart Krischke Ramaswamy die Stadt Göttingen. Die Auslegung für
den Bebauungsplan, die am 24. Januar endete, weist in mindestens vier
Dokumenten Unterschiede zum Auslegungsbeschluss auf, teils auch inhaltlich,
die von der Nonnenstieg-Bürgerinitiative erst vergangene Woche entdeckt
und in der Bauauschusssitzung am 23.01. thematisiert wurden. “Wir wurden
in der Ausübung unserer Rechte behindert”, empört sich Dr. Welter-Schultes.
“Wir fordern von der Stadt Göttingen, den gesamten Vorgang mit Auslegungsbeschluß
und vierwöchiger Auslegungsphase noch einmal zu wiederholen. Da wir von
den Änderungen nichts ahnen konnten und uns in der letzten Woche gezwungen
sahen, 178 Seiten zu prüfen, ist dieser Formfehler sicherlich auch juristisch
keine Lappalie. Die Stadt sollte Beschlussvorlagen im Ausschuss erst dann
einreichen, wenn die Dokumente auch die nötige Reife erreicht haben.”
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