Piratenpartei 26.1.14
IWF-Gelände: Auslegungsbeschluß und Auslegungsphase nicht korrekt
“Die Stadt Göttingen sollte sich nicht erpressbar machen!” Piraten reichen 13 Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf für das IWF-Gelände bei der Stadt Göttingen ein “Wir Piraten regen unter anderem eine Rechtsprüfung des ohne öffentliche Ausschreibung ausgehandelten Optionskaufvertrages an, das der Liquidator der IWF Wissen und Medien gGmbh mit dem Investor, der jetzt unter dem Namen EBR-Immobilien fingiert, abgeschlossen hat”, so Katharina Simon, Oberbürgermeisterkandidatin der Piraten. “Zudem wäre es an der Zeit, die vertraglichen Grundlagen einschließlich des vereinbarten Kaufpreises offenzulegen, da wir vermuten, dass der Liquidator dem Investor das Gelände für einen geringeren Kaufpreis angeboten hat, als der Stadt Göttingen, so Simon weiter. “Der Stadt kann praktisch diktiert werden, welche Rahmenbedingungen sie im Bebauungsplan festzuschreiben hat”, ergänzt Dr. Francisco Welter-Schultes für die Nonnenstieg-Bürgerinitiative. Niels-Arne Münch, Vorsitzender des Kreisverbands Göttingen, verweist auf die fehlende Baumkartierung und lehnt das Abholzen der Bäume, weitere Bodenversiegelung und eine deutliche Zunahme des motorisierten Verkehrs ab, da sie in eklatantem Widerspruch zum Klimakonzept der Stadt stehe. “Auch das Konzept der Nonnenstieg-Bürgerinitiative, auf dem Gelände ein Hundertwasser-Haus zu errichten, zumal schon Kontakte zum Architekten bestehen, wurde bisher nicht ausreichend berücksichtigt.” “Es ist zu hoffen, dass diese Bürgerbeteiligung nicht wieder so eine Farce wird wie beim Entschuldungshilfeprogramm”, kritisiert Landesvorstandsmitglied Dr. Meinhart Krischke Ramaswamy die Stadt Göttingen. Die Auslegung für den Bebauungsplan, die am 24. Januar endete, weist in mindestens vier Dokumenten Unterschiede zum Auslegungsbeschluss auf, teils auch inhaltlich, die von der Nonnenstieg-Bürgerinitiative erst vergangene Woche entdeckt und in der Bauauschusssitzung am 23.01. thematisiert wurden. “Wir wurden in der Ausübung unserer Rechte behindert”, empört sich Dr. Welter-Schultes. “Wir fordern von der Stadt Göttingen, den gesamten Vorgang mit Auslegungsbeschluß und vierwöchiger Auslegungsphase noch einmal zu wiederholen. Da wir von den Änderungen nichts ahnen konnten und uns in der letzten Woche gezwungen sahen, 178 Seiten zu prüfen, ist dieser Formfehler sicherlich auch juristisch keine Lappalie. Die Stadt sollte Beschlussvorlagen im Ausschuss erst dann einreichen, wenn die Dokumente auch die nötige Reife erreicht haben.”

 

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