Geschäftsordnung

für reguläre Sitzungen der
Nonnenstieg-Bürgerinitiative

1. Die Sitzungsleitung wird nach der Begrüßung mit Mehrheit gewählt, danach wird die endgültige Tagesordnung mit Mehrheit verabschiedet.
Die Protokollführung wird ebenfalls mehrheitlich gewählt, falls sich mehr als eine Person dafür bewirbt.
Das Protokoll der Versammlung muss auf einer der folgenden Versammlungen mehrheitlich genehmigt werden, nachdem es vorher als Entwurf an alle Mitglieder verschickt wurde. Nach der Genehmigung wird es per e-mail an alle Mitglieder verschickt.
Entwurf und endgültige Fassung des Protokolls müssen per e-mail vertraulich an alle Mitglieder in vollständiger Form zugeschickt werden. Es ist nicht zulässig, einzelne Tagesordnungspunkte oder Passagen herauszuschneiden.
Änderungsvorschläge zu Protokollentwürfen müssen, wenn sie nicht von der beantragenden Person selbst in der Versammlung formuliert oder schriftlich vorgelegt werden, in elektronischer Form vorliegen.
Anwaltliche Schreiben werden als Protokolländerungsanträge grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Rückholanträge zur Änderung eines bereits genehmigten Protokolls bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

2. Die Sitzungsleitung erteilt das Wort. Sie kann eine Diskussion temporär ohne explizite Worterteilung laufen lassen, hat jedoch jederzeit die Berechtigung, eine Debatte wieder in den Rahmen einer geregelten Struktur zurückzuführen.

3. Wortmeldungen sind der Sitzungsleitung mit einfachem Handzeichen anzuzeigen. Die Sitzungsleitung erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Sitzungsleitung achtet mit besonderer Sorgfalt darauf, dass Wortmeldungen in temporär unstruktiert laufenden Diskussionsabschnitten zu einer Rückkehr in eine strukturierte Debatte führen. Längere zwei-Personen-Gespräche sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

4. Die Redezeit ist auf maximal 5 Minuten begrenzt, nach 21 Uhr auf 3 Minuten. Ausnahmen müssen vorher mehrheitlich bewilligt werden.

5. Es können jederzeit inhaltliche Anträge zur Abstimmung gestellt werden. Diese "regulären" Anträge bedürfen einer Begründung und einer Gegenrede. Im Bedarfsfall kann über den Antrag eine Debatte eröffnet werden.

6. Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge) sind mit 2 Händen anzuzeigen (doppeltes Handzeichen).
GO-Anträge haben Vorrang und sind direkt nach dem aktuell laufenden Redebeitrag zu behandeln. GO-Anträge bedürfen einer Begründung und einer Gegenrede. Im Bedarfsfall kann über den GO-Antrag eine Debatte eröffnet werden. Die Abstimmung über einen GO-Antrag erfolgt mit einfacher Mehrheit.
GO-Anträge können sein:
- Antrag auf Schluss der Rednerliste
- Antrag auf Schluss der Debatte
- Antrag auf sofortigen Schluss der Debatte (dieser Antrag lässt nur noch eine Gegenrede, jedoch keine Debatte mehr darüber zu)
- Antrag auf Erstellung eines Meinungsbildes (dieser Antrag kann auch als regulärer Antrag gestellt werden)
- Antrag auf Beendigung des Tagesordnungspunktes
- Antrag auf Änderung der Tagesordnung
- Antrag auf Neuwahl der Sitzungsleitung

7. Gegenreden können formal sein, falls im Raum keine Notwendigkeit einer inhaltlichen Gegenrede signalisiert wird. Eine Gegenrede muss die wesentlichen Positionen, die gegen den Antrag sprechen, enthalten. Eine "unechte" Gegenrede (ohne wirkliche inhaltliche Gegenargumente) gilt nicht als Gegenrede.
Wenn im Raum signalisiert wird, dass nicht alle wesentlichen Gegenargumente vorgebracht wurden, müssen zusätzliche Argmente von einer anderen Person ergänzt werden.

8. Abstimmungen von regulären Anträgen und von GO-Anträgen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Falls eine Person im Raum geheime Wahl beantragt, ist die Durchführung einer geheimen Wahl zwingend.
Vor der Abstimmung wird darauf geachtet, dass die zur Abstimmung stehenden Alternativen formuliert und allen im Raum klar sind. Bei einem nachträglichen Protest (also, wenn eine einzelne Person nicht verstanden hatte, was genau abzustimmen war) muss die Abstimmung zwingend wiederholt werden.
Falls 25 % der anwesenden Personen dafür sind, dass die Abstimmung durch alle Mitglieder im Internet erfolgt (beispielsweise über Doodle), so muss dies von der AG Koordination entsprechend in die Wege geleitet werden. Dazu müssen alle Mitglieder mit e-mail angeschrieben werden, die Web-Adresse für die Abstimmung muss allen in mindestens 2 e-mails mit einem zeitlichen Abstand von mindestens 2 Tagen zugehen (eine mail 1 Tag vor Schluss ist empfehlenswert). Die mails müssen jeweils enthalten:
- Argumente für den Antrag
- Argumente gegen den Antrag
- Genaues Prozedere (Beispiel: Montag = dafür, Dienstag = Enthaltung, Mittwoch = dagegen)
- Zeitpunkt für das Ende der Abstimmung (frühestens 7 Tage nach Versenden der ersten mail).
Eine geheime Abstimmung mit dieser Methode erfolgt über passwortartige Namen, die von der Sprecherin vertraulich verwaltet und kontrolliert werden. Die Sprecherin kann diese Aufgabe delegieren.

9. Anträge auf Änderungen der Geschäftsordnung, falls nicht regulär in der beschlossenen Tagesordnung vorgesehen, können unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" am Ende jeder Sitzung gestellt werden. In diesem Fall können sie jedoch nicht mehr in der laufenden Sitzung abgestimmt werden, und ein entsprechender Tagesordnungspunkt muss in der folgenden Sitzung anberaumt werden.
Die Abstimmung über eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit.



Diese Geschäftsordnung wurde auf dem 6. Arbeitstreffen der Bürgerinitiative am 13.3.2013 mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.
Eine Ergänzung bezüglich der Protokollführung (Punkt 1, "Die Protokollführung bis Zwei-Drittel-Mehrheit") wurde auf dem 9. Arbeitstreffen am 25.4.2013 mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.


Foto: Malin Przygodda


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