Forderungen der Nonnenstieg-Bürgerinitiative

- Ampelschaltung -

Ampelschaltplan

Wir hatten am 07.11.2013 in der Bauausschuss-Sitzung darauf hingewiesen, dass der im Verkehrsgutachten aufgeführte Ampelschaltplan nicht dem aktuellen Stand entsprach. Wir hatten in dieser Sitzung die tatsächlichen Schaltzeiten der Verwaltung in einer Tischvorlage auf die Sekunde genau angegeben. Im Gutachten waren nur 6 von 8 Ampeln dieser Kreuzung aufgeführt, davon 4 mit falschen Schaltzeiten.
Damit begann eine lehrreiche Studie, die auch Rückschlüsse darüber zulässt, warum generell in Göttingen die Ampeln sehr unkoordiniert geschalten sind.
Der Schaltplan wurde am 21.11.2013 verbessert und gelangte zur Auslegung. In einer Pressemitteilung der Stadt am 28.01.2014 wies Stadtbaurat Thomas Dienberg darauf hin, dass "der im Rahmen des Verkehrsgutachtens beigefügte veraltete Schaltplan für die Lichtsignalanlagen durch den aktuellen Plan ersetzt worden" sei.
Auch der neue Ampelschaltplan vom 21.11.2013 war nicht richtig.

Von 8 Ampeln waren jetzt 7 aufgeführt, davon 2 mit falschen Schaltzeiten. Es fehlte nach wie vor die Fahrradampel.
Nach unserem Hinweis am 06.02.2014 in der Bauausschuss-Sitzung wurde der Schaltplan am 13.02.2014 nochmal überarbeitet und am 20.02.2014 in der Bauausschuss-Sitzung eingereicht, zu der wir - aus gutem Grund?! - erst einen Tag vorher die Unterlagen bekamen.
Auch der neue Ampelschaltplan vom 13.02.2014 war nicht richtig.

Von 8 Ampeln waren nach wie vor nur 7 aufgeführt, davon alle mit richtigen Schaltzeiten. Es fehlte nach wie vor die Fahrradampel. Ein zweiter Fehler hatte sich eingeschlichen: in der Grafik wurde jetzt von einer 69-Sekunden-Taktung ausgegangen, die Ampel ist jedoch mit 70 Sekunden getaktet. Im ersten Gutachten stand noch korrekt 70.
Der zum zweiten Mal überarbeitete Schaltplan war zwar wieder erfolgreich verbessert worden, wies aber dennoch Fehler auf, die abermals hätten korrigiert werden müssen, was schon wieder das IWF-Verfahren verzögert hätte.

Offenbar weiss die Stadt teilweise selbst nicht, wie ihre Ampeln genau geschalten sind. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Fahrradampel hingebaut wurde, ohne diese in einem städtischen Plan überhaupt einzutragen.
Im IWF-Verfahren konnten wir an diesem Beispiel beobachten, dass sich engagierte Mitarbeiter der Stadt große Mühe geben, dass sie aber trotzdem sehr große Probleme damit haben, die Schwierigkeiten mit den Ampelschaltungen in den Griff zu bekommen. Was für einen einfachen Bürger mit einer Stoppuhr keine Schwierigkeit darstellt, scheint für die Stadtverwaltung eine kaum lösbare Herausforderung zu sein.



Um diese Kreuzung geht es: auf diesem Foto (hier die volle Auflösung) sind alle vier Ampeln zu sehen.
Süd, Nord, Ost, West. Eigentlich ganz einfach.
Vielleicht macht es sich die Stadt mit vier verschiedenenen Benennungssystemen in einer einzigen Karte (Verkehrsgutachten 21.11.2013 Seite 14) (und die sich in den verschiedenen Gutachten auch noch unterscheiden) zu kompliziert.

Wenn es nicht gelingt, die aktuelle Ampelschaltung in einem zweimal verbesserten Fachgutachten korrekt zu dokumentieren - wie kann es unter solchen Voraussetzungen überhaupt möglich sein, etwas zu verbessern?

Hier beide Schaltpläne im Vergleich: oben die neue Version des Gutachtens, unten unsere eigene Messung.


Schwarz (S): Autoampeln, magenta (R): Radfahrerampel, grün (F): Fußgängerampeln.

Der ganze Schaltplan besteht eigentlich nur aus den 16 Zahlen, die links stehen (in der Version vom 21.11.2013 fehlen davon zwei, weil die Radfahrerampel übersehen wurde). Die Aufgabe besteht darin, 16 Zahlen zwischen 0 und 70 richtig hinzuschreiben - plus eine siebzehnte (die Taktungsfrequenz, hier 70 Sekunden). Die Grafik ist nur Beiwerk, sie bildet sich aus den Zahlen automatisch.

Wir dachten dann, nachdem wir am 6.3.2014 darauf hingewiesen hatten, dass es eine 70-Sekunden und nicht eine 69-Sekunden-Taktung sei, nun würde die Verwaltung die aktuelle Schaltung im vierten Anlauf richtig wiedergeben. Doch das war nicht der Fall.
Im Protokollvermerk der Verwaltung (Seite 10, das ist die korrekte Form, eine Bürgeranfrage im Bauausschuss zu beantworten) wurde argumentiert, die Fahrradampel sei "aus Gründen der Übersichtlichkeit" nicht enthalten gewesen. Da kann man noch diskutieren (Macht eine zusätzliche Ampel einen Schaltplan unübersichtlich? Und warum sind die Fußgängerampeln dann enthalten?). Aber zur Taktung wurde folgendes geschrieben:

Die Anlage hat einen 69-Sekunden-Umlauf! Im Gutachten mit Stand 21. November 2013 (welches für die 1. Auslegung Verwendung fand), hatte der Gutachter im Fließtext auf S. 8 aufgrund eines Übertragungsfehlers die Umlaufzeit versehentlich mit 70 Sek. angegeben. In der Berechnung wurde aber die korrekte Umlaufzeit von 69 Sek. verwendet. Im "redaktionell überarbeiteten" Gutachten (13.02.2014) sind die Zeiten an allen Stellen korrekt mit 69 Sek. angegeben.)

Diese Angabe ist inhaltlich falsch. Jeder kann mit einer einfachen Stoppuhr nachmessen, dass die aktuelle Taktung 70 Sekunden beträgt und nicht 69. Es wird nicht dadurch richtiger, dass die Verwaltung steif und fest behauptet, es seien 69 Sekunden. Es sind also mindestens fünf Anläufe nötig, bis es der Verwaltung gelingt, eine einzige Ampelschaltung korrekt wiederzugeben.

Dieser Unterschied von einer Sekunde zwischen 70 und 69 ist entscheidend: er bewirkt, dass die Nonnenstieg-Ampel mit den Nachbarampeln (die mit 69 Sekunden-Taktungen laufen) aus dem Takt läuft. Wir fordern eine Grüne Welle. Das ist nicht möglich, wenn die Verwaltung auf eine solch bizarre Weise ignoriert, dass die Nonnenstieg-Ampeltaktung dazu geändert werden muss.

Foto: Malin Przygodda (Creative Commons CC0)


Logo "Nonnenstieg-Bürgerinitiative": Michaela Schaefer (Creative Commons CC0)

Sprecherin der Nonnenstieg-Bürgerinitiative: Elizabeth Gregorius


Kontakt: sprecherin (at) nonnenstieg-buergerinitiative.de
Verantwortliche Person (§ 55 RStV): Francisco Welter-Schultes, Am Pfingstanger 53, 37075 Göttingen