Stellungnahme der Nonnenstieg-Bürgerinitiative
zur Auslegung, 16.04.2014
Diese Stellungnahme wurde am 16.04.2014 im Bauamt ausgedruckt (160 Seiten) und eingereicht.
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Nonnenstieg-Bürgerinitiative
www.nonnenstieg-buergerinitiative.de
An die Stadt Göttingen
- Bauamt -
Neues Rathaus, Göttingen
planung@goettingen.de
Göttingen, den 16.04.2014
Nonnenstieg-Bürgerinitiative
Stellungnahmen zur erneuten Auslegung
des
Bebauungsplans Göttingen Nr. 242 „Südlich
Nonnenstieg“
bzw. des
Flächennutzungsplans 59. Änderungen „Südlich
Nonnenstieg“
Vorbemerkung
Die geplante Bebauung befindet sich in einem geschlossenen
Wohngebiet, dessen Identität sich über mehr als ein halbes
Jahrhundert in seiner städtebaulichen Substanz, der Zusammensetzung
seiner Einwohnerschaft und der Entwicklung seiner Grün- bzw.
Vegetationsstrukturen herausgebildet hat. Die Bebauungsplanung gab
der Initiative bereits vor etwa einem Jahr Anlass, eine kurze
Abhandlung über die "Identitätsmerkmale der nördlichen Oststadt" zu
verfassen und diese an die zuständigen Gremien der Stadt unter
besonderem Hinweis auf das Einfügungsgebot zu versenden. http://www.nonnenstieg-buergerinitiative.de/2013-03-20-identitaetsmerkmale.pdf
Das Einfügungsgebot für Bauvorhaben in zusammenhängend bebauten
Ortsteilen (BauGB §34) bezieht sich ausdrücklich auf die "Eigenart
der näheren Umgebung". Zwar ist der Begriff "Eigenart" im BauGB
nicht weiter erläutert, er kann sich sinnvoll jedoch nur auf den
oben beschriebenen Begriff der Identität beziehen. Auch der Begriff
der näheren Umgebung ist weitgehend undefiniert. Soweit bauliche und
naturgegebene Eigenarten angesprochen sind, kann die nähere Umgebung
jedoch zumindest über diejenigen Objekte definiert werden, welche
die vom Planungsgebiet ausgehenden Blickachsen begrenzen und prägen.
Hierzu zählt also primär die unmittelbar anliegende
nachbarschaftliche Bebauung und Begrünung.
Die vorgelegte Bauplanung beachtet in wesentlichen Punkten nicht das
auf dieser Grundlage spezifizierte Einfügungsgebot und stellt auch
keine positive Weiterentwicklung der gegenwärtigen Identität dar.
Schwerwiegende Gründe, welche die Duldung einer Planung
rechtfertigen, die eine Verschlechterung der lokalen
Wohnverhältnisse in Kauf nimmt, wurden nicht angeführt. Die Planung
trifft daher auf grundsätzliche Bedenken, und die nachfolgend
aufgelisteten Einwendungen sollen diese im Detail verdeutlichen. Den
Einwendungen folgt eine Zusammenstellung von Anregungen, welche aus
der Sicht der Initiative das Einfügungsgebot respektieren und
Grundlage einer zukunftsfähigen Planung sein sollten oder könnten.
Die Anzahl der von der Nonnenstieg-Bürgerinitiative
eingereichten Einwendungen beträgt 76 und die Anzahl Anregungen
beträgt 34. Diese Einwendungen und Anregungen werden dem Bauamt als
pdf-Dateien mit den folgenden Bezeichnungen zugehen. Wir bitten um
deren Berücksichtigung.
Einwendungen zur erneuten Auslegung
Ergänzungen zur ersten Auslegung
1. Einwendungen gegen die Planung
2. Anregungen für eine zukunftsfähige Planung
Für die Nonnenstieg-Bürgerinitiative
(Unterschrift)
Elizabeth Gregorius
(Adresse)
sprecherin@nonnenstieg-buergerinitiative.de
Foto: Malin Przygodda |
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Verantwortliche Person (§ 55 RStV): Francisco Welter-Schultes, Am Pfingstanger 53, 37075 Göttingen