Stellungnahme der Nonnenstieg-Bürgerinitiative

zur Auslegung, 16.04.2014

Diese Stellungnahme wurde am 16.04.2014 im Bauamt ausgedruckt (160 Seiten) und eingereicht.

Nonnenstieg-Bürgerinitiative
www.nonnenstieg-buergerinitiative.de
An die Stadt Göttingen
- Bauamt -
Neues Rathaus, Göttingen
planung@goettingen.de

Göttingen, den 16.04.2014

Nonnenstieg-Bürgerinitiative

Stellungnahmen zur erneuten Auslegung des
Bebauungsplans Göttingen Nr. 242 „Südlich Nonnenstieg“
bzw. des
Flächennutzungsplans 59. Änderungen „Südlich Nonnenstieg“

Vorbemerkung

Die geplante Bebauung befindet sich in einem geschlossenen Wohngebiet, dessen Identität sich über mehr als ein halbes Jahrhundert in seiner städtebaulichen Substanz, der Zusammensetzung seiner Einwohnerschaft und der Entwicklung seiner Grün- bzw. Vegetationsstrukturen herausgebildet hat. Die Bebauungsplanung gab der Initiative bereits vor etwa einem Jahr Anlass, eine kurze Abhandlung über die "Identitätsmerkmale der nördlichen Oststadt" zu verfassen und diese an die zuständigen Gremien der Stadt unter besonderem Hinweis auf das Einfügungsgebot zu versenden. http://www.nonnenstieg-buergerinitiative.de/2013-03-20-identitaetsmerkmale.pdf

Das Einfügungsgebot für Bauvorhaben in zusammenhängend bebauten Ortsteilen (BauGB §34) bezieht sich ausdrücklich auf die "Eigenart der näheren Umgebung". Zwar ist der Begriff "Eigenart" im BauGB nicht weiter erläutert, er kann sich sinnvoll jedoch nur auf den oben beschriebenen Begriff der Identität beziehen. Auch der Begriff der näheren Umgebung ist weitgehend undefiniert. Soweit bauliche und naturgegebene Eigenarten angesprochen sind, kann die nähere Umgebung jedoch zumindest über diejenigen Objekte definiert werden, welche die vom Planungsgebiet ausgehenden Blickachsen begrenzen und prägen. Hierzu zählt also primär die unmittelbar anliegende nachbarschaftliche Bebauung und Begrünung.

Die vorgelegte Bauplanung beachtet in wesentlichen Punkten nicht das auf dieser Grundlage spezifizierte Einfügungsgebot und stellt auch keine positive Weiterentwicklung der gegenwärtigen Identität dar. Schwerwiegende Gründe, welche die Duldung einer Planung rechtfertigen, die eine Verschlechterung der lokalen Wohnverhältnisse in Kauf nimmt, wurden nicht angeführt. Die Planung trifft daher auf grundsätzliche Bedenken, und die nachfolgend aufgelisteten Einwendungen sollen diese im Detail verdeutlichen. Den Einwendungen folgt eine Zusammenstellung von Anregungen, welche aus der Sicht der Initiative das Einfügungsgebot respektieren und Grundlage einer zukunftsfähigen Planung sein sollten oder könnten.

Die Anzahl der von der Nonnenstieg-Bürgerinitiative eingereichten Einwendungen beträgt 76 und die Anzahl Anregungen beträgt 34. Diese Einwendungen und Anregungen werden dem Bauamt als pdf-Dateien mit den folgenden Bezeichnungen zugehen. Wir bitten um deren Berücksichtigung.


Einwendungen zur erneuten Auslegung

NBI-Einwendungen-Verfahrenskritik.pdf NBI-VK-001 bis 004
NBI-Einwendungen-Verkehrsgutachten.pdf NBI-VG-001 bis 008


Ergänzungen zur ersten Auslegung

1. Einwendungen gegen die Planung

NBI-Einwendungen-Haeuser.pdf NBI-H001 bis 009
NBI-Einwendungen-Laerm.pdf NBI-L001 bis 004
NBI-Einwendungen-Naturschutz-Pflanzen.pdf NBI-NP001 bis 013
NBI-Einwendungen-Naturschutz-Tiere.pdf NBI-NT001 bis 006
NBI-Einwendungen-Pflanzlisten.pdf NBI-P001 bis 015
NBI-Einwendungen-Verkehr.pdf NBI-V001 bis 014
NBI-Einwendungen-Vermarktung.pdf NBI-M001 bis 003


2. Anregungen für eine zukunftsfähige Planung

NBI-Anregungen-Haeuser.pdf NBI-H101 bis 111
NBI-Anregungen-Naturschutz.pdf NBI-N101 bis 104
NBI-Anregungen-Pflanzlisten.pdf NBI-P101 bis 102
NBI-Anregungen-Verkehr.pdf NBI-V101 bis 108
NBI-Anregungen-Zusatz.pdf NBI-Z101 bis 109


Für die Nonnenstieg-Bürgerinitiative

(Unterschrift)

Elizabeth Gregorius
(Adresse)
sprecherin@nonnenstieg-buergerinitiative.de


Foto: Malin Przygodda


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Verantwortliche Person (§ 55 RStV): Francisco Welter-Schultes, Am Pfingstanger 53, 37075 Göttingen